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Makler- und Bauträgerverordnung

BBA - Akademie der Immobilienwirtschaft e. V., Berlin

Hauptstraße 78/7912159 BerlinT 030 23 08 55-0F

Fortbildungspflicht bis Ende 2020 nach der Makler- und Bauträgerverordnung

Wie sind die inhaltlichen Anforderungen, damit eine Weiterbildung der MaBV entspricht?
Die inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung sind in Anlage 1 zu § 15b Absatz 1 der Makler- und Bauträgerverordnung definiert. Diese beinhaltet alle Schulungsthemen, welche für den Fortbildungsnachweis anerkannt werden.

» Anlage für Immobilienmakler 
» Anlage für Immobilienverwalter

Wie viel Zeit habe ich, um meine Weiterbildungsverpflichtung von 20 Zeitstunden zu erfüllen?

  • Der Umfang von 20 Stunden ist bis zum 31. Dezember 2020 zu erfüllen.
  • MaBV-konforme Weiterbildungsstunden, die im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 geleistet worden sind, werden angerechnet
  • Für Auszubildende (z. B. Immobilienkaufmann/-frau oder Geprüfte/-r Immobilienfachwirt/-in) beginnt die Nachweispflicht erst 3 Jahre nach Ausbildungsende

Welche Weiterbildungsformate sind anerkannt?
Die Weiterbildung kann in Präsenzform, in einem begleiteten Selbststudium, durch betriebsinterne Maßnahmen oder in einer anderen geeigneten Form erfolgen. Bei Weiterbildungsmaßnahmen in einem begleiteten Selbststudium ist eine nachweisbare Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter der Weiterbildung erforderlich. Der Anbieter der Weiterbildung muss sicherstellen, dass die in Anlage 2 aufgeführten Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme eingehalten werden.

» Anforderungen an die Qualität der Weiterbildungsmaßnahme
» BBA-Weiterbildungsveranstaltung nach MaBV

Werden auch Webinare und Online-Seminare anerkannt?
Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat der BBA bestätigt: BBA-Webinare per Live-Übertragung werden mit den von uns bisher angebotenen Präsenzschulungen im Sinne von § 15b Abs. 1 MaBV gleichgesetzt. Die Online-Seminarthemen, die das MaBV-Siegel der BBA enthalten, entsprechen den inhaltlichen Anforderungen an die Weiterbildung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter.

Zertifizierung
Nach Ihrer Teilnahme an der Weiterbildung erhalten Sie Ihr BBA-Zertifikat. Zur Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung empfehlen wir grundsätzlich einen Anbieter auszuwählen, der die Qualität der Maßnahmen gewährleistet. Die BBA ist seit 2005 nach DIN EN ISO 9001:2008 und seit 2012 nach DIN ISO 29990:2010 zertifiziert. Beide Akkreditierungen bescheinigen die besondere Qualität der BBA bei der Planung, Durchführung und Evaluation von Weiterbildungsmaßnahmen.

Wie lange und in welcher Form, muss ich meine Weiterbildungszertifikate und -nachweise aufbewahren?
Nachweise und Unterlagen müssen nach der absolvierten Weiterbildungsmaßnahme 5 Jahre auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. USB-Stick, E-Mail, Festplatte, Papier) in Ihren Geschäftsräumen aufbewahrt werden. Hierbei geht es darum, dass die Aufsichtsbehörde gemäß §29 Abs. 2 GewO zur sogenannten Nachschau zum Zwecke der Prüfung berechtigt ist.

BBA-Service: Sollten Sie ein BBA-Zertifikat oder einen BBA-Nachweis einmal „verlegt“ haben, wenden Sie sich jederzeit an uns. Wir archivieren Ihre Teilnahmen und können Ihre Zertifikate bis zu 5 Jahre rückwirkend erneut ausstellen.