Seminar Bauen
Spezifisches Baurecht: Planerrecht und Bauträgerrecht
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Das Seminar vermittelt die grundlegenden Kenntnisse des Architekten- und Bauträgerrechts.
Das Architektenrecht wird in diesem Seminar vor allem im Bereich der Objektplanung behandelt, daher wird hierbei auch von „Planerrecht“ gesprochen. Haftungs- und versicherungsrechtliche Fragestellungen, die typischerweise immer wieder vorkommen, runden diesen Themenblock ab.
Das Bauträgerrecht ist Teil des neuen Bauvertragsrechts, das seit 01.01.2018 gilt. Der Bauträgervertrag bleibt dabei in seinen Grundzügen unverändert. Die Schwerpunkte des Bauträgerrechts sind vor allem Fragen der Beurkundung, des AGB-Rechts und der Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum.
Inhalte
- HOAI 2013
- Grundlagen des Honorars (anrechenbare Kosten, Grundleistungen, besondere Leistungen)
- Honorarparameter (Honorarzonen, Umbauzuschläge, etc.)
- Leistungspflichten des Architekten
- Haftung des Architekten (technische und wirtschaftliche Planung)
- Versicherungsfragen
- Bauträgerrecht 2018
- Beurkundungsfragen
- AGB-Recht
- MaBV und Vergütungsregelungen
- Abnahme von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- Gewährleistung (Mängelhaftung)
Lernziele
- Sie können mit typischen
haftungs- und versicherungsrechtlichen
Fragestellungen umgehen - Sie können Handlungsempfehlungen zum
Umgang mit entsprechenden
Problematiken ableiten
Methoden
- Diskussion
- fachlicher Dialog
- Input aus der betrieblichen Praxis
- Vortrag
Zielgruppen
Funktionen
- Fachkräfte
- Führungskräfte
- Unternehmensleitung
Termine
- Dienstag, 15. September 20209:00 - 16:00 Uhr
Dozenten
Christoph Conrad
Zur Biografie
Dauer / Umfang
1 Tag / 7 UE
Starttermin
15. September 2020
Zeitmodell
Tageskurs
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