Seminar Betriebswirtschaft
ONLINE-Seminar: Mitarbeiter*innen Gutes tun und dabei Steuern sparen – Gesundheitsmaßnahmen, Kinderbetreuung, Fahrtkostenzuschuss, Bewirtung von Arbeitnehmer*innen (Modul 3)
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Steuerbegünstigte Zuwendungen bieten eine interessante Möglichkeit, bei der Ausgestaltung von Arbeitsverhältnissen zusätzliche Leistungen an Arbeitnehmer*innen zu gewähren. Im Seminar werden die aktuellen gesetzlichen Möglichkeiten, Arbeitnehmer*innen Geld- oder Sachleistungen zusätzlich zum Gehalt zukommen zu lassen, vorgestellt. Anhand von Beispielen werden die Besonderheiten der einzelnen Zuwendungen an Mitarbeiter*innen und die notwendigen Voraussetzungen und Dokumentationen erörtert. Folgende Zuwendungen werden thematisiert:
Inhalte
- Gesundheitsmaßnahmen
- Präventionsmaßnahmen
- betriebliche Maßnahmen
- Dokumentation
- Kinderbetreuungszuschüsse
- Voraussetzungen und Dokumentation
- Fahrtkostenzuschüsse
- Berechnung und Dokumentation
- Gewährung von Mahlzeiten an Arbeitnehmer
- Kantinenmahlzeiten
- Restaurantchecks
- Bewirtung mit Dritten
- Arbeitsessen bzw. Mahlzeiten außergewöhnlicher Arbeitseinsatz
Lernziele
- Die Teilnehmenden kennen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und steuerlichen Regelungen für die Überlassung von Fahrrädern und für Jobtickets
- Die Teilnehmenden können die Vorteile für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen erläutern und wissen, welche Voraussetzungen für die Implementierung notwendig sind.
- Die Teilnehmenden integrieren nachhaltige Überlegungen in ihre tägliche Arbeit und Entscheidungen.
Methoden
- Bearbeitung relevanter Praxisfälle
- Diskussion
- Erfahrungsaustausch
- fachlicher Dialog
- Input aus der betrieblichen Praxis
- Vortrag
Zielgruppen
Funktionen
- Fachkräfte
- Führungskräfte
- Unternehmensleitung
- Assistenz
Abteilungen
- Personal und interne Dienste
- Rechnungswesen und Controlling
Voraussetzungen
- Internetfähiges Gerät (Rechner, Notebook, Tablet, Smartphone), Lautsprecher & Mikrofonzugang
- Eine stabile Internetverbindung (mit einem LAN-Zugang erreichen Sie die beste Qualität)
- Internetbrowser (kein Internet Explorer)
- Empfehlenswert: Headset/Kopfhörer
KI-Verordnung tritt 2025 in Kraft: Pflicht zur KI-Schulung
Künstliche Intelligenz kann in allen Bereichen Ihres Unternehmens berücksichtigt werden – und das rechtssicher. KI-Kompetenz ist somit eine Notwendigkeit. Sie ist der Schlüssel für einen sicheren und effektiven Einsatz von Künstlicher Intelligenz und damit ein entscheidender Erfolgsfaktor für die Zukunft Ihres Unternehmens. Verwandeln Sie Unsicherheit in Wissen. Nutzen Sie KI gewinnbringend und bereiten Sie sich und Ihr Team auf die Zukunft vor.
Seit Februar 2025 treten die Schulungspflichten gemäß der KI-Verordnung (EU AI Act) in Kraft. Betreiber*innen und Anbieter*innen von KI-Systemen müssen künftig sicherstellen, dass ihr Personal sowie alle anderen Personen, die mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen betraut sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.
Termine
- Donnerstag, 23. Oktober 202514:00 - 15:30 Uhr
Dozenten
Dauer / Umfang
90 Minuten / 2 UE
Starttermin
23. Oktober 2025
Ort
BBA ONLINE
Zeitmodell
90 Minuten
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Inhouse-Schulung
Wir bieten diese Veranstaltung auch als
Inhouse-Schulung an.


