Das Management
Organigramme
Zum Vorstand
ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig; soweit sie nicht aufgrund der gültigen Satzung im Aufgabenbereich der Mitgliederversammlung oder im Aufgabenbereich des Verwaltungsrates verortet sind. Im Einzelnen werden die Aufgaben des Vorstands durch § 15 der Satzung definiert.
Zum Verwaltungsrat
hat die Aufgabe, über wichtige Vereinsangelegenheiten zu beraten und zu beschließen. Im Einzelnen werden die Aufgaben des Verwaltungsrates durch § 13 der Satzung definiert.
Sprechen Sie uns an!
