Seminar WEG

WEG-Verwaltung: Anfechtung von Beschlüssen und WEG-Verfahren

BBA - Akademie der Immobilienwirtschaft e. V., Berlin

Hauptstraße 78/7912159 BerlinT 030 23 08 55-0F

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Das Wohnungseigentumsgesetz weist dem WEG-Verwalter bei der Abwicklung von gerichtlichen Verfahren in Wohnungseigentumssachen vielfältige Aufgaben zu, auch wenn er nicht selbst als Partei beteiligt bist. Er ist Zustellungsvertreter (§ 45 Abs. 1 WEG) und Prozessvertreter (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG) der Wohnungseigentümer und regelmäßig zu den Verfahren beizuladen (§ 48 Abs. 1 WEG). Ihm obliegt es zudem, für die Umlage der Prozesskosten in der Jahresabrechnung Sorge zu tragen; bisweilen können sie ihm sogar wegen eines groben Verschuldens (§ 49 Abs. 2 WEG) vollständig auferlegt werden. Das Seminar zeigt auf, was der Gesetzgeber mit diesen Regelungen bezweckte und was ein Verwalter zu beachten hat.

Inhalte

  • Das WEG-Verfahren: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen im Überblick
  • Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters als Zustellungsvertreter und als Prozessvertreter
  • Die Beiladung des Verwalters im WEG-Verfahren
  • WEG-Verfahren und Haftungsrisiken für den Verwalter
  • Die Finanzierung des Anfechtungsverfahrens und Kostenverteilung
  • Die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung durch den Verwalter

Lernziele

  • Wissen über das WEG-Verfahren vertiefen
  • Die Möglichkeiten der Anfechtung von Beschlüssen mit ihren Konsequenzen kennen
  • Regelungen zu Befugnissen und Haftung des Verwalters kennen
  • Strategische Ausgangspositionen und Vorgehensweisen entwickeln

Methoden

  • Diskussion
  • fachlicher Dialog
  • Praxisbeispiele
  • Vortrag

Zielgruppen

Funktionen
  • Fachkräfte
  • Führungskräfte
Abteilungen
  • WEG

Termine

  • Freitag, 12. Oktober 20189:00 - 13:00 Uhr

Dozenten

Dauer / Umfang

0.5 Tage / 5 UE

Starttermin

12. Oktober 2018

Zeitmodell

1/2-Tageskurs

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Inhouse-Schulung

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Ansprechpartner

Olga Kaschina

T +49 30 23 08 55-25