Seminar WEG
WEG-Verwaltung: Anfechtung von Beschlüssen und WEG-Verfahren
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Das Wohnungseigentumsgesetz weist dem WEG-Verwalter bei der Abwicklung von gerichtlichen Verfahren in Wohnungseigentumssachen vielfältige Aufgaben zu, auch wenn er nicht selbst als Partei beteiligt bist. Er ist Zustellungsvertreter (§ 45 Abs. 1 WEG) und Prozessvertreter (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG) der Wohnungseigentümer und regelmäßig zu den Verfahren beizuladen (§ 48 Abs. 1 WEG). Ihm obliegt es zudem, für die Umlage der Prozesskosten in der Jahresabrechnung Sorge zu tragen; bisweilen können sie ihm sogar wegen eines groben Verschuldens (§ 49 Abs. 2 WEG) vollständig auferlegt werden. Das Seminar zeigt auf, was der Gesetzgeber mit diesen Regelungen bezweckte und was ein Verwalter zu beachten hat.
Inhalte
- Das WEG-Verfahren: Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen im Überblick
- Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters als Zustellungsvertreter und als Prozessvertreter
- Die Beiladung des Verwalters im WEG-Verfahren
- WEG-Verfahren und Haftungsrisiken für den Verwalter
- Die Finanzierung des Anfechtungsverfahrens und Kostenverteilung
- Die Umsetzung der gerichtlichen Entscheidung durch den Verwalter
Lernziele
- Wissen über das WEG-Verfahren vertiefen
- Die Möglichkeiten der Anfechtung von Beschlüssen mit ihren Konsequenzen kennen
- Regelungen zu Befugnissen und Haftung des Verwalters kennen
- Strategische Ausgangspositionen und Vorgehensweisen entwickeln
Methoden
- Diskussion
- fachlicher Dialog
- Praxisbeispiele
- Vortrag
Zielgruppen
Funktionen
- Fachkräfte
- Führungskräfte
Abteilungen
- WEG
Termine
- Freitag, 12. Oktober 20189:00 - 13:00 Uhr
Dozenten
Dr. Martin Suilmann
Zur Biografie
Dauer / Umfang
0.5 Tage / 5 UE
Starttermin
12. Oktober 2018
Zeitmodell
1/2-Tageskurs
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