Seminar Bestandsmanagement
Neuvermietung unter dem Gleichbehandlungsgrundsatz sicherstellen
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Diverse rechtliche Vorgaben beeinflussen die Arbeit in der Neuvermietung. In Erstgesprächen, bei der Vergabe von Besichtigungsterminen und auch bei Wohnungsabsagen ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten, wie, was und wann kommuniziert werden darf. Oft besteht Unklarheit, was rechtlich dabei überhaupt erlaubt ist. In diesem praxisorientierten Workshop erarbeiten gemeinsam konkrete Formulierungen, die in der Praxis genutzt werden können.
Inhalte
- Die rechtlichen Grundlagen
- Grundgesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- DSVGO
- Die Gesetze in der Vermietungspraxis
- Wie und wann darf selektiert werden
- Wie und wem darf warum abgesagt werden
- Was darf dabei konkret gesagt und nicht gesagt werden
- Kommunikationshilfen
- Formulierungen für Absagen erarbeiten
- Endlose Gespräche vermeiden, kürzen und beenden
- Umgang mit aufgebrachten und aggressiven Interessenten
Lernziele
- Sicherheit entwickeln durch Wissen
- Konkrete Absageformulierungen erarbeiten
- Emotional belastende Konfliktsituationen durch geschickte Kommunikation verhindern
Methoden
- Erfahrungsaustausch
- Gruppenarbeit
- Vortrag
Zielgruppen
Funktionen
- Fachkräfte
Abteilungen
- Bestand Vermietung Verwaltung
Voraussetzungen
keine
Termine
- Mittwoch, 07. November 20189:30 - 16:30 Uhr
Dozenten
Natascha Gawlitza-Zorn
Zur Biografie
Dauer / Umfang
1 Tag / 7 UE
Starttermin
07. November 2018
Zeitmodell
1-Tagesseminar
Inhouse-Schulung
Wir bieten diese Veranstaltung auch als
Inhouse-Schulung an.