Seminar Management & Personal
Hinweisgeberschutzgesetz – Rechtliches zur internen Meldestelle
Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Unternehmen werden durch das neue Gesetz verpflichtet, eingehende Meldungen Ihrer Beschäftigten zu mutmaßlichen Rechtsverstößen zu untersuchen. Seit dem 17.12.2023 sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigte verpflichtet, jemanden im oder außerhalb des Unternehmens mit der Entgegennahme der Meldungen zu beauftragen. Welche Pflichten damit für die Unternehmen verbunden sind, wie das Melde- und Untersuchungsverfahren erfolgen muss und was zur Gewährleistung von Schutz und Vertraulichkeit nun erforderlich ist, ist Inhalt des Seminars. Unsere Dozentin bringt Praxisbeispiele ein, anhand derer die konkrete Umsetzung erläutert wird.
Inhalte
- Überblick Rahmenbedingungen
- Schutz von Hinweisgebern
- Schutz von bestimmten weiteren Personen
- Pflicht zur Einrichtung interner Meldestellen und Meldekanäle
- Umsetzungsrelevante Themen
- Externe Meldestellen
- Fragen und Antworten
Lernziele
- Ihnen ist es möglich Ihre Rechte und Pflichten zum Hinweisgeberschutzgesetz zu formulieren.
- Sie können unternehmensspezifische Konsequenzen ableiten.
- Lernziele zur Förderung der Methodenkompetenz
- Sie können die erforderlichen Schritte für Ihr Unternehmen umsetzen
Methoden
- Vortrag
- Moderiertes Gruppengespräch
- Moderierter Erfahrungsaustausch
Zielgruppen
Funktionen
- Fachkräfte
- Führungskräfte
- Unternehmensleitung
- Assistenz
Voraussetzungen
keine
Termine
- Montag, 10. März 20259:00 - 12:00 Uhr
Dozenten
Dorothee von Einem
Zur Biografie
Veranstaltungsort
BBA – Akademie der Immobilienwirtschaft e. V.
Hauptstraße 78/79
12159 Berlin
Ort
Hauptstraße 78/7912159 Berlin