Seminar Bauen

Ende des bindenden Preisrechts der HOAI: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 04. Juli 2019 und seine Bedeutung für die Vergütung von Planerdienstleistungen

BBA - Akademie der Immobilienwirtschaft e. V., Berlin

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bewertet die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit seinem Urteil vom 04. Juli 2019 als Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie – wenngleich er die HOAI nicht als Ganzes verwirft. Das Seminar verdeutlicht, welche praktischen Auswirkungen das Urteil auf die Vergütung von Architekten-, Ingenieur- und Planerdienstleistungen namentlich durch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat.
Dieses Symbol kennzeichnet Veranstaltungen, die den Vorgaben der Berufszulassungsregelung nach MaBV entsprechen.

Inhalte

Einordnung des Urteils

  • Hintergründe zu Verfahren und Urteil
  • Europäisches Recht und deutsches Recht
  • Aufhebung der Verbindlichkeit von Höchst- bzw. Mindestsätzen nach § 7 Abs. 1 HOAI
  • Geltungsbereich, Inkrafttreten und Rückwirkung

Höchst- und Mindestsätze

  • Kritik an Höchstsätzen: Unverhältnismäßigkeit
  • Alternativen zu Höchstsätzen: Preisorientierungen für Kategorien und Leistungen der HOAI
  • Kritik an Mindestsätzen: Mangelnde Kohärenz bei der Gewährleistung der Qualität von Planungsdienstleistungen

Folgen für die Vergütung von Planungsdienstleistungen

  • Gültigkeit der Mindestsatzvermutung nach § 7 Abs. 5 HOAI und Bezugnahme auf die Vorgaben der HOAI
  • Vorgabe der schriftlichen Honorarvereinbarung bei Auftragserteilung
  • Verbot des Ausschlusses von Angeboten über/unter dem Höchst-/Mindestsatz und Umsetzung durch das Bundeswirtschaftsministerium
  • Vereinbarungen zur Vergütung von Architekten-, Ingenieur- und Planerdienstleistungen
  • Risiko von “Aufstockungsforderungen”
  • Zukünftig zu verhandelnde Planerverträge und Gültigkeit des Preiskontrollrechts der HOAI
  • Behandlung unbezahlter und nicht abgerechneter Bestandsverträge
  • Formulierungshilfen zur rechtssicheren Vertragsgestaltung
  • Auswirkungen des Urteils auf anhängige Verfahren, in denen Mindestsätze eingefordert werden
  • Umgang mit offenen Fragen im Urteil

Ausblick

  • Forderungen des Europäischen Gerichtshofs an den deutschen Gesetzgeber
  • Weitere Entwicklung und Bedeutung für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
  • Bezug zur Baukonjunktur: Durchsetzbarkeit von Vergütungssätzen über Mindestsatz durch Dienstleister bzw. Durchsetzbarkeit von Vergütungssätzen unter Mindestsatz durch Auftraggeber
  • Honorarvereinbarungen
    • Unterhalb von Mindestsätzen: Erfolgsaussichten bei Klagen des Dienstleisters
    • Oberhalb von Höchstsätzen: Erfolgsaussichten bei Klagen des Auftraggebers

Lernziele

  • Sie können die praktische Relevanz des EuGH-Urteils zur Vergütung von Architekten-, Ingenieurs- und Planerdienstleistungen verstehen
  • Sie können ableiten, was das EuGH-Urteil für den Umgang mit den entsprechenden Dienstleistern bedeutet und wie Sie rechtssicher Vergütungen vertraglich vereinbaren

Methoden

  • Diskussion
  • fachlicher Dialog
  • Input aus der betrieblichen Praxis
  • Vortrag

Zielgruppen

Funktionen
  • Fachkräfte
  • Führungskräfte
  • Unternehmensleitung
Abteilungen
  • Bauen
  • Bestand Vermietung Verwaltung
  • Technik
  • Facility Management

Voraussetzungen

Vorkenntnisse in der Vereinbarung der Vergütung von Architekten-, Ingenieurs- und Planerdienstleistungen.

Termine

  • Freitag, 29. November 20199:00 - 13:00 Uhr

Dozenten

Dauer / Umfang

0.5 Tage / 5 UE

Starttermin

29. November 2019

Zeitmodell

Halbtagesseminar

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Inhouse-Schulung

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Ansprechpartner

Olga Kaschina

T +49 30 23 08 55-25