Seminar Bauen
Ende des bindenden Preisrechts der HOAI: Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 04. Juli 2019 und seine Bedeutung für die Vergütung von Planerdienstleistungen
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bewertet die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit seinem Urteil vom 04. Juli 2019 als Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie – wenngleich er die HOAI nicht als Ganzes verwirft. Das Seminar verdeutlicht, welche praktischen Auswirkungen das Urteil auf die Vergütung von Architekten-, Ingenieur- und Planerdienstleistungen namentlich durch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft hat.
Inhalte
Einordnung des Urteils
- Hintergründe zu Verfahren und Urteil
- Europäisches Recht und deutsches Recht
- Aufhebung der Verbindlichkeit von Höchst- bzw. Mindestsätzen nach § 7 Abs. 1 HOAI
- Geltungsbereich, Inkrafttreten und Rückwirkung
Höchst- und Mindestsätze
- Kritik an Höchstsätzen: Unverhältnismäßigkeit
- Alternativen zu Höchstsätzen: Preisorientierungen für Kategorien und Leistungen der HOAI
- Kritik an Mindestsätzen: Mangelnde Kohärenz bei der Gewährleistung der Qualität von Planungsdienstleistungen
Folgen für die Vergütung von Planungsdienstleistungen
- Gültigkeit der Mindestsatzvermutung nach § 7 Abs. 5 HOAI und Bezugnahme auf die Vorgaben der HOAI
- Vorgabe der schriftlichen Honorarvereinbarung bei Auftragserteilung
- Verbot des Ausschlusses von Angeboten über/unter dem Höchst-/Mindestsatz und Umsetzung durch das Bundeswirtschaftsministerium
- Vereinbarungen zur Vergütung von Architekten-, Ingenieur- und Planerdienstleistungen
- Risiko von “Aufstockungsforderungen”
- Zukünftig zu verhandelnde Planerverträge und Gültigkeit des Preiskontrollrechts der HOAI
- Behandlung unbezahlter und nicht abgerechneter Bestandsverträge
- Formulierungshilfen zur rechtssicheren Vertragsgestaltung
- Auswirkungen des Urteils auf anhängige Verfahren, in denen Mindestsätze eingefordert werden
- Umgang mit offenen Fragen im Urteil
Ausblick
- Forderungen des Europäischen Gerichtshofs an den deutschen Gesetzgeber
- Weitere Entwicklung und Bedeutung für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
- Bezug zur Baukonjunktur: Durchsetzbarkeit von Vergütungssätzen über Mindestsatz durch Dienstleister bzw. Durchsetzbarkeit von Vergütungssätzen unter Mindestsatz durch Auftraggeber
- Honorarvereinbarungen
- Unterhalb von Mindestsätzen: Erfolgsaussichten bei Klagen des Dienstleisters
- Oberhalb von Höchstsätzen: Erfolgsaussichten bei Klagen des Auftraggebers
Lernziele
- Sie können die praktische Relevanz des EuGH-Urteils zur Vergütung von Architekten-, Ingenieurs- und Planerdienstleistungen verstehen
- Sie können ableiten, was das EuGH-Urteil für den Umgang mit den entsprechenden Dienstleistern bedeutet und wie Sie rechtssicher Vergütungen vertraglich vereinbaren
Methoden
- Diskussion
- fachlicher Dialog
- Input aus der betrieblichen Praxis
- Vortrag
Zielgruppen
Funktionen
- Fachkräfte
- Führungskräfte
- Unternehmensleitung
Abteilungen
- Bauen
- Bestand Vermietung Verwaltung
- Technik
- Facility Management
Voraussetzungen
Vorkenntnisse in der Vereinbarung der Vergütung von Architekten-, Ingenieurs- und Planerdienstleistungen.
Termine
- Freitag, 29. November 20199:00 - 13:00 Uhr
Dozenten
Dr. Dirk Fischer
Zur Biografie
Dauer / Umfang
0.5 Tage / 5 UE
Starttermin
29. November 2019
Zeitmodell
Halbtagesseminar
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Inhouse-Schulung
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