Seminar Datenschutz
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung 2018: Grundlagen zur Videoüberwachung von Gebäuden
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Videoüberwachung ist ein Minenfeld. Das zeigen die Berichte der Aufsichtsbehörden und die zahlreichen Gerichtsurteile zu diesem Thema. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung regelt Videoüberwachung nicht explizit, das Bundesdatenschutzgesetz immerhin ein wenig. Unter welchen Umständen und Voraussetzungen Videoüberwachung, auch von Arbeitnehmern, zulässig ist, erfahren Sie in diesem Seminar.
Inhalte
- Regelungen des § 4 BDSG neu und ihre Bedeutung
- Erlaubnistatbestände der DS-GVO und des BDSG neu
- Datenschutzfolgeabschätzung
- Datenschutzbeauftragte
Lernziele
Die Teilnehmer lernen die grundsätzlichen Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundvorordnung und des BDSG zur Videoüberwachung kennen, um diese rechtskonform einsetzen zu können.
Methoden
- Diskussion
- fachlicher Dialog
- Praxisbeispiele
- Vortrag
Zielgruppen
Funktionen
- Assistenz
- Fachkräfte
- Führungskräfte
- Unternehmensleitung
Abteilungen
- Personal und interne Dienste
- Bestand Vermietung Verwaltung
- Technik
- Facility Management
- WEG
- EDV
Voraussetzungen
keine
Termine
- Mittwoch, 23. Mai 20189:00 - 13:00 Uhr
Dozenten
Volker Caumanns
Zur Biografie
Dauer / Umfang
0.5 Tage / 5 UE
Starttermin
23. Mai 2018
Zeitmodell
Halbtages-Seminar
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