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Datenschutz

BBA - Akademie der Immobilienwirtschaft e. V., Berlin

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Im Datenschutz weht ein neuer kühlerer Wind für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft!

Ab 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und bringt Veränderungen und Verschärfungen mit sich. Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführungen sollten hierfür gewappnet sein.

Personenbezogene Daten unterliegen in Europa den gleichen Gesetzen. Außereuropäische Bereiche sind datenschutzrechtlich "unsicheres Drittland". Das heißt, außereuropäischer Datenverkehr für personenbezogene Daten unterliegt besonderen Auflagen. Jeder, der personenbezogene Daten analog oder digital verarbeitet, unterliegt der Gesetzgebung – unabhängig vom Umfang der Daten oder von der Anzahl der Mitarbeiter. Wichtig ist die Frage nach der gesetzlichen Grundlage für die Erhebung der Daten. Insofern stellt sich jedem Verantwortlichen die Frage, ob er von der DSGVO betroffen ist? Falls ja, können sich folgende weiterführende Fragen unter anderen stellen:

  1. Welche Rechte und Pflichten ergeben sich für ein Unternehmen?
  2. Welche Rechte und Pflichten haben betroffene Personen – z. B. Mieter?
  3. Wann müssen z. B. über Mieter gespeicherte Daten offengelegt oder auch gelöscht werden?
  4. Was ist bei dem Thema „Videoüberwachung“ zu beachten?
  5. Ist es erforderlich, einen Datenschutzbeauftragten im Unternehmen zu benennen?
  6. Ist es erforderlich, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?
  7. Wie wird geprüft, ob die Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung oder zur Geheimhaltungsverpflichtung der Mitarbeiter gesetzeskonform sind?
  8. Ist das bisherige Telemediengesetz in der neuen DSGVO enthalten?
  9. Sind Melde- und Dokumentationspflichten, die auch in das Verfahrenshandbuch eingearbeitet werden müssen, weiterhin relevant?

Deutlich wird, aus der neuen Gesetzgebung erwachsen zahlreiche Fragen. Sicher ist, die neu festgesetzten Bußgelder und Strafen sind drastisch gestiegen. In besonderen Fällen können sie bis zu 4 % des Jahresumsatzes betragen. Zur Durchsetzung des DSGV wurde in Berlin die Landesbehörde personell aufgestockt. Der Personalkörper wurde verdreifacht. Dies spiegelt sich zwischenzeitlich auch in der Anzahl der Überprüfungen von Wirtschaftsunternehmen wider.

Im Ergebnis ist das Thema Datenschutz sehr komplex geworden. Die BBA bietet zu diesem Thema Seminare an, die demnächst konkret angekündigt werden.