Dorothee von Einem
Seit 2012 berät Dorothee v. Einem nationale und internationale Unternehmen in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind neben Restrukturierungen die Beratung zu Compliance-Themen und die Untersuchung von Compliance-Fällen einschließlich der Führung interner Ermittlungen. Bereits vor Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes beriet sie regelmäßig zum Whistleblowing, sich daran anschließende Prozesse sowie zur Einführung von Hinweisgebersystemen.