Vergleichsmietverfahren – Mieterhöhung gemäß § 558 BGB
Eine Mieterhöhung kann im Voraus vereinbart sein (Staffelmiete). Ansonsten muss der Vermieter sich streng an das Gesetz halten, um eine wirksame Mieterhöhung durchzusetzen. In diesem Seminar bekommen Sie einen Überblick über die Mieterhöhung im Vergleichsmietverfahren unter Berücksichtigung des Berliner Mietspiegels, Staffelmieten und
erfahren, was Sie bei geförderten Wohnungen berücksichtigen müssen.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Mietstrukturen
- Staffelmiete
- Mieterhöhungen nach Vergleichsmietverfahren
- Formalien des Mieterhöhungsverlangens
- Sonderkündigungsgesetz
- Teilzustimmung des Mieters
- Freiwillige Mieterhöhung
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus Geschäftsstellen und Bestandsmanagement, A-Z-Verwalter, Vermieter
Termin
30. August 2012
von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Weitere Informationen
Ansprechpartner
Sandra Niedergesäß
Telefon: 030/23 08 55-14
sandra.niedergesaess(at)bba-campus(dot)de

Information

Veranstaltungsname
Vergleichsmietverfahren – Mieterhöhung gemäß § 558 BGB
Veranstaltungsnummer
05-103
Veranstaltungsdatum
30.08.2012, Donnerstag
Veranstaltungsgebühr
290,00 € (BBA-Mitglieder)
348,00 € (Normalpreis)

Dozenten
Erhard Abitz
Erhard Abitz
Dozent
Haus- und Wohnungseigentumsverwalter, Unternehmensberater und Fachbuchautor, Berlin

Themenschwerpunkte:
- Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
- Wohnraum- und Gewerbemietrecht
- Grundstücksverkehr
- Erschließungsmaßnahmen
Referenzen:
- Fachbuchautor zum Thema Kündigungsrecht und zum Thema Schönheitsreparaturen und Wohnungsabnahmen

