Aktuelles Mietrecht
Ihr Nutzen
Sie vertiefen Ihr Wissen, bringen sich auf den neusten Stand der Rechtsprechung und vermeiden so kostspielige Fehler bei der Begründung, Durchführung und Abwicklung von Mietverhältnissen.
Ihr besonderes Plus
Sie erhalten Handlungsempfehlungen, in welchen Bereichen eine Änderung der bisherigen Vorgehensweise notwendig sein wird und bekommen Lösungen aufgezeigt.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Mieterhöhung (Erhöhung von Bruttomieten, Mieterhöhung nach Modernisierung, Mieterhöhung mit dem Mietspiegel)
- Mängel im Mietobjekt – neue Rechtsprechung zu Mängeln, Minderungen und zum Kündigungsrecht des Mieters, insbesondere Flächenproblematik
- Kündigungen durch den Vermieter
- Weitere relevante Rechtsprechung nach Aktualität
Zielgruppe
Mitarbeiter/-innen aus dem Bestandsmanagement, der Vermietung und Verwaltung
Termin
09. März 2012
von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Ansprechpartner
Sandra Niedergesäß
Telefon: 030/23 08 55-14
sandra.niedergesaess(at)bba-campus(dot)de

Information

Veranstaltungsname
Aktuelles Mietrecht
Veranstaltungsnummer
05-14
Veranstaltungsdatum
9.03.2012, Freitag
Veranstaltungsgebühr
200,00 € (BBA-Mitglieder)
240,00€ (Normalpreis)

Dozenten
Beate Heilmann
Rechtsanwältin aus der Sozietät Heilmann Kühnlein Rechtsanwälte - Dozentin in der Aus- und Weiterbildung, speziell in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Berlin
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Beate Heilmann
Dozent
Rechtsanwältin aus der Sozietät Heilmann Kühnlein Rechtsanwälte - Dozentin in der Aus- und Weiterbildung, speziell in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Berlin

Themenschwerpunkte:
- Gewerbliches Mietrecht
- Privates Baurecht
- Architektenrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Erbrecht
- Allgemeines Zuvilrecht
Referenzen:
- Publikationen:
- „Mängel des Mietobjektes im Prozeß“, AIM 07/03„
- „Ansprüche des Vermieters bei Beendigung des Mietverhältnisses“, AIM 09/03
- „Die Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung“, AIM 12/03
- „Auswirkungen der Zwangsverwaltung auf das Mietverhältnis“, AIM 03/04
- „Die Mieterinsolvenz“, AIM 07/04
- “Der Abschluß von Modernisierungsvereinbarungen”, GE 2005, 42

