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Der betreute Mieter – Grundlagen, Rechtsprechung, Problemlösungen am Fall

Ihr Nutzen

Mietverhältnisse, bei denen es sich beim Mieter um eine betreute Person handelt, sind in Konfliktfällen wie fristlose Kündigung und Mieterhöhung abweichend von der üblichen Herangehensweise zu behandeln. Wer ist Adressat der Kündigung, wer des Mieterhöhungsverlangens? Welche Anforderungen sind an das Bestehen von Kündigungsgründen, beispielsweise bei „Vernachlässigung der Mietsache“, „Beschädigung der Mietsache – auch durch Unterlassen“, „Störung des Hausfriedens?“ zu stellen? Wie reagiert der Vermieter, wenn der Mieter zu einem „Betreuungsfall“ ohne Betreuung wird? Eine Vermietung an Betreute ist in der Regel nicht vermeidbar. Zudem tritt in der Praxis der Betreuungsfall oft erst im laufenden Mietverhältnis auf. Die demographische Entwicklung führt bereits jetzt zu einem kontinuierlichen Ansteigen der Betreuungszahlen. Der Vermieter benötigt daher rechtliche Kenntnisse und klare Handlungsmuster, um den Mietertrag zügig und ohne aussichtsloser Kämpfe vor Gericht sicherstellen zu können.

Ihr besonderes Plus

Nach Darstellung der wesentlichen und zum Verständnis wichtigen Grundlagen werden einzelne Problemschwerpunkte, ausgehend von der derzeit aktuellen Rechtsprechung besprochen. Ein daran anschließender Workshop soll dazu dienen Orientierung dafür zu erhalten, in welchen Situationen welche Maßnahmen aus Sicht des Vermieters zu ergreifen sind.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Gesetzliche Grundlagen
    • Betreuerbestellung, Verfahrensrecht
    • Exkurs 1: “Vorsorgevollmacht im Mietverhältnis“ (Generalvollmacht, Betreuungsverfügung)
    • Exkurs 2: “Der nicht betreute, geschäftsunfähige Mieter - Anspruch des Vermieters auf Betreuerbestellung?“
    • Aufgabenkreise des Betreuers
    • Aufgaben des Betreuers (Rechte, Pflichten)
    •  Exkurs: „Die Wohnungsauflösung als genehmigungspflichtiges Betreuerhandeln“
    • Mehrheit von Betreuern
    • Betreuerwechsel
    • Haftung des Betreuers
  • Aktuelle Rechtsprechung: „Betreuungsfälle im Mietverhältnis“
    • Richtiger Adressat einer Wohnraumkündigung (LG Dresden, AG Hamburg)
    • Exkurs: “Anforderungen an die Kündigungsgründe „Vernachlässigung der Mietsache“, „Be-schädigung der Mietsache – auch durch Unterlassen“, „Störung des Hausfriedens“ (BGH, AG Köln, AG Hamburg, AG München, LG Berlin, AG Münster, AG Lübeck, LG Bremen, LG Hamburg, OLG Karlsruhe, LG Bonn, BVerfG, LG Mönchengladbach, AG Schöneberg, AG Potsdam, AG Braunschweig) - Exkurs: “
    • Anforderungen an die Kündigung durch den Betreuer“ (OLG Oldenburg)
    • Zugang des Mieterhöhungsverlangens (LG Dresden, AG Wedding) 
    • Workshop „Fallbesprechungen - Handlungsmuster“
    • Außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen
    • Fragen der Zwangsvollstreckung

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümer-verbände sowie interessierte Eigentümer, Vermieter und Sozialarbeiter.

Termin

22. Februar 2012
von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Veranstaltungsort

BBA e.V.
Lützowstraße 106
in 10785 Berlin

Anfahrtsskizze

Ansprechpartner

Sandra Niedergesäß
Telefon: 030/23 08 55-14
sandra.niedergesaess(at)bba-campus(dot)de

nur Abstandhalter

Information

Abstandhalter

Veranstaltungsname

Der betreute Mieter – Grundlagen, Rechtsprechung, Problemlösungen am Fall

Veranstaltungsnummer

05-139

Veranstaltungsdatum

22.02.2012, Mittwoch

Veranstaltungsgebühr

290,00 € (BBA-Mitglieder)
350,00€ (Normalpreis)

diagonale linie

Dozenten

RA Mario Viehweger

Fachanwalt für Erbrecht bei der Kanzlei Hirsch, Thiem & Collegen, Dresden/München

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RA Mario Viehweger

Dozent

Fachanwalt für Erbrecht bei der Kanzlei Hirsch, Thiem & Collegen, Dresden/München


Themenschwerpunkte:

  • Erbrecht
  • Grundstücksrecht
  • Mietrecht
  • Steuerrecht
  • Öffentliches Baurecht
  • Abgabenrecht

Referenzen:

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
  • Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht e.V.
  • als Rechtsanwalt zugelassen beim Landgericht Dresden und vertretungsbefugt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten einschließlich Kammergericht Berlin sowie an allen Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten


 

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