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Datenschutz in Wohnungsunternehmen – Grundlagenseminar

Ihr Nutzen

Eine Häufung von Datenschutzskandalen seit Jahre 2008 führt bei den Mietern zu mehr Sensibilität beim Umgang mit personenbezogenen Daten und zu Aktivitäten des Gesetzgebers, das Datenschutzrecht den aktuellen Bedingungen anzupassen. Für die Zulässigkeit der Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestim-mungen ist laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) die Geschäftsführung bzw. der Vorstand der Unternehmen verantwortlich. Die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz prüfen in zunehmendem Maße die Umsetzung der Vorschriften des BDSG in den Unternehmen. Verstöße gegen den Datenschutz können und werden mit erheblichen Bußgeldern geahndet.

Ihr besonderes Plus

Das Grundlagenseminar gibt einen zusammenfassenden Überblick über die geltenden gesetzlichen Anforderungen und Handlungsanleitungen zur praxisnahen Umsetzung.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • Einführung in das Datenschutzrecht
    • Allgemeines Persönlichkeitsrecht
    • Datenschutzgesetzgebung Deutschland und EU
    • Datenschutzrechtlich vorrangige Rechtsvorschriften
  • Datenschutzrecht im Wohnungsunternehmen
    • Das Bundesdatenschutzgesetz und seine Regeln
    • Bestellung des Datenschutzbeauftragten
    • Rechte der Betroffenen (Mitarbeiter, Kunden, Interessenten)
    • Auskunftsersuchen und Datenübermittlung an Dritte
    • Bonitätsprüfung und Datenbeziehungen zu Schufa und Auskunfteien
    • Auftragsdatenverarbeitung (Rechenzentren)
    • Funktionsübertragung (Dienstleistungsvereinbarungen, Holding - Strukturen)
  • Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen
    • Zulässigkeitsprüfung / Vorabkontrolle
    • Führen von Verfahrensübersichten
    • Mitarbeiterschulung und Verpflichtung auf das Datengeheimnis
    • Beratung der Geschäftsführung, Tätigkeitsberichte
  • Datenschutzkontrolle
    • Kontrolle durch Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörde
    • Erhebliche Erweiterung der Bußgeld- / Strafvorschriften
  • Datensicherheit nach § 9 BDSG
    • Datensicherheit nach Anlage zu § 9 BDSG
    • Verantwortlichkeiten zur Sicherstellung der Datensicherheit
  • Telemediengesetz, Telekommunikationsgesetz
    • Anforderungen an die Unternehmens - Homepage
    • Geschäftliche und private Nutzung von Telefon, E-Mail und Internet
    • Zulässigkeit der Kontrolle von E-Mail und Internet
  • Beschäftigtendatenschutz
    • Stand der Gesetzesänderung/Auswirkungen/Handlungsempfehlungen
    • Zulässigkeit bei der Verarbeitung von Beschäftigtendaten
    • Personalaktenführung, Speicher- und Löschfristen

Zielgruppe

Das Grundlagenseminar wendet sich an neu zu bestellende Datenschutzbeauftragte Darüber hinaus werden Geschäftsführer, Vorstände oder Mitarbeiter/-innen kleiner Wohnungsunternehmen eingeladen, die den Datenschutz ebenfalls sicherstellen müssen.

Termin

24. und 25. Oktober 2011
von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Veranstaltungsort

BBA e.V.
Lützowstraße 106
in 10785 Berlin

Anfahrtsskizze

Ansprechpartner

Sandra Niedergesäß
Telefon: 030/23 08 55-14
sandra.niedergesaess(at)bba-campus(dot)de


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Information

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Veranstaltungsname

Datenschutz in Wohnungsunternehmen – Grundlagenseminar

Veranstaltungsnummer

19-34 Datenschutz

Veranstaltungsdatum

24.10.2011, Montag

Veranstaltungsgebühr

450,00 € (BBA-Mitglieder)
540,00 € (Normalpreis)

diagonale linie

Dozenten

Dipl.-Ing. Holger Koch

betreut als Datenschutzbeauftragter und Berater u.a. Wohnungsunternehmen in der Umsetzung der Datenschutzanforderungen. Darüber hinaus leitet er als Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) den Erfahrungsaustauschkreis der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg und die Fachgruppe der Externen Datenschutzbeauftragten und Berater in der GDD.

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Dipl.-Ing. Holger Koch

Dozent

betreut als Datenschutzbeauftragter und Berater u.a. Wohnungsunternehmen in der Umsetzung der Datenschutzanforderungen. Darüber hinaus leitet er als Mitglied der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD) den Erfahrungsaustauschkreis der Datenschutzbeauftragten des Landes Brandenburg und die Fachgruppe der Externen Datenschutzbeauftragten und Berater in der GDD.




 

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