Mietrechtliche Fragen beim Tod des Mieters
Ihr Nutzen
Es liegt in der Natur der Sache: Der Tod eines Mieters tritt meist plötzlich und unvorhersehbar ein. Die sich daraus ergebenden Fragestellungen für das laufende Mieterverhältnis sind vielfältig. Die Mitarbeiter in der Wohnungsverwaltung haben sich mit etwaigen Erben, dem Nachlassgericht, dem Fiskus und anderen Gläubigern des Mieters auseinanderzusetzen, wobei ein Ziel im Mittelpunkt steht: Die Sicherung des Mietertrags.
Ihr besonderes Plus
Ausgehend von der Vorstellung der wichtigsten erbrechtlichen Regelungen, befasst sich das Seminar umfassend mit der Beantwortung der Frage, wie in der Praxis auf den Tod des Mieters zu reagieren ist. Sie erhalten konkrete Handlungsvorschläge, damit bei Kenntniserlangung vom Tod des Mieters ohne Zeitverzug die richtigen Schritte eingeleitet werden können.
Inhaltliche Schwerpunkte:
- Tod des Mieters: Rechtsfolgen für das Mietverhältnis
- Sonderkündigungsrecht für Vermieter und Mieter
- Das Nachlassgericht: Pflegschaftsverfahren, Prozesspflegschaft, Erbscheinverfahren, Erbenfeststellungsverfahren, Erbenermittlung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz
- Der Fiskus als Erbe – was ist, wenn der Staat erbt?
- Praxis: „Wohnungsberäumung bei unbekannten Erben“
- Praxis: „Forderungsbetreibung bei unbekannten Erben und Erbengemeinschaften“
- Praxis: „Tod des Mieters in laufenden Verfahren (Gericht, Zwangsvollstreckung, Titelumschreibungsverfahren, Klauselergänzungsverfahren)
- Rückfordung der Deutschen Rentenversicherung
Zielgruppe
Führungskräfte, Mitarbeiter/-innen der Wohnungsverwaltung, Justitiare
Termin
14. März 2012
von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Ansprechpartner
Sandra Niedergesäß
Telefon: 030/23 08 55-14
sandra.niedergesaess(at)bba-campus(dot)de

Information

Veranstaltungsname
Mietrechtliche Fragen beim Tod des Mieters
Veranstaltungsnummer
05-154
Veranstaltungsdatum
14.03.2012, Mittwoch
Veranstaltungsgebühr
290,00 € (BBA-Mitglieder)
350,00€ (Normalpreis)

Dozenten
RA Mario Viehweger
RA Mario Viehweger
Dozent
Fachanwalt für Erbrecht bei der Kanzlei Hirsch, Thiem & Collegen, Dresden/München

Themenschwerpunkte:
- Erbrecht
- Grundstücksrecht
- Mietrecht
- Steuerrecht
- Öffentliches Baurecht
- Abgabenrecht
Referenzen:
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- Mitglied im Deutschen Forum für Erbrecht e.V.
- als Rechtsanwalt zugelassen beim Landgericht Dresden und vertretungsbefugt an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten einschließlich Kammergericht Berlin sowie an allen Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichten

